Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sie bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit und nach der Art der Tätigkeit. Selbstverständlich werden Sie bei Mandatserteilung über die Gebühren, die in Ihrem konkreten Fall anfallen, umfassend aufgeklärt.
Beratungstätigkeiten werden nach entsprechender Honorarvereinbarung mit einem Honorar auf Stundenbasis vergütet.
Für eine persönliche Erstberatung fällt eine Erstberatungsgebühr an.
Vergütung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
In streitigen Angelegenheiten, wie z.B Kündigungsschutzklage oder Lohnklage berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG auf
Grundlage des jeweiligen Streitwerts.
Hier sind die Streitwerte für einige häufige Verfahrensarten aufgeführt:
- Zahlungsansprüche (z.B. rückständiger Lohn): Höhe des eingeklagten Betrages
- Abmahnungsstreitigkeiten: bis zu einem Bruttomonatsverdienst
- Kündigungsschutzklagen: bis zu drei Bruttomonatsverdiensten (Abfindungen werden nicht zum Streitwert hinzugerechnet)
- Änderungskündigungsstreitigkeiten: bis zu max. drei Bruttomonatsverdiensten
- Zeugnisrechtsstreitigkeiten: bis zu einem Bruttomonatsverdienst
Eine Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass nach § 12a ArbGG jede Partei die Gebühren ihres Rechtsanwalts selbst trägt unabhängig davon, wer im Prozess obsiegt.
Für weiter Information: Rechner für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten